Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese für Sie bei Deckungszusage die gesetzlichen Gebühren. Gerne stelle ich für Sie eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, hierzu bringen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen mit.
Bitte beachten Sie, dass die Rechtschutzversicherung bereits drei Monate vor Eintritt des Versicherungsfalles bestanden haben muss, sollte – wie üblich - eine Wartezeit mit der Rechtschutzversicherung vereinbart worden sein.