Hotline: +49 (0) 33234-692053
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Team

Rechtsanwältin Ursula Müller

Ausbildung:

  • 2006-2011
    Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin
  • 2012-2014
    Referendariat beim Landgericht Mosbach/Baden-Württemberg

Erfahrungen:

  • 2008 – 2013
    juristische Mitarbeiterin bei einem Berliner Anwalt für Zivil- und Strafrecht
  • 2014 – 2015
    Rechtsanwältin bei einer Berliner Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht im Bereich Anlegerschutz
  • 2015
    Juristin bei einem Bauunternehmen für Ein- und Mehrfamilienhäuser in Zahna/Sachsen-Anhalt

01.04.2016 - Gründung der Anwaltskanzlei:

  • Start als Rechtsanwältin Ursula Müller in die Selbstständigkeit mit Wirkungskreis im Havelland, insbesondere Wustermark, Elstal, Priort, Ketzin, Nauen, Dallgow-Döberitz, Falkensee und Brieselang

Mitgliedschaften:

  • Rechtsanwaltskammer Brandenburg
  • „Tierschutzverein Tierheim Falkensee und Umgebung e.V.“
  • Verein „Aktion Tier - Menschen für Tiere e.V.“


Großspitz Elmo

Elmo ist 2010 in Baruth/Brandenburg geboren und unterstützt seit Eröffnung die Rechtsanwältin Ursula Müller als Bürohund in Teilzeit. Über Mandanten freut er sich jederzeit und versucht diesen mit seiner verschmusten und fröhlichen Art, den meist unerfreulichen Besuch beim Anwalt angenehmer zu gestalten. Sollten Mandanten Angst vor Hunden haben bzw. die Vertreter dieser Art nicht mögen, bleibt Elmo auch gerne zu Hause.


Rechtsanwältin Jacqueline Henne

Seit dem 01.07.2017 befindet sich meine Kanzlei in Wustermark in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Jacqueline Henne.

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Rechtsanwältin Henne zählen:

  • Strafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Bußgeldverfahren/Ordnungswidrigkeiten
  • Verkehrsrecht

 

Bürogemeinschaft

Die Bürogemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern eines Berufes (Rechtsanwälte) zur Berufsausübung in gemeinsamen Büroräumen. Die Mitglieder dieser Bürogemeinschaft benutzen gemeinsam die Räume und ggf. das Personal des Büros zur ihrer eigenen Berufsausübung. Die einzelnen Berufsträger sind eigenständig tätig, das heißt, sie rechnen ihre Tätigkeit auch eigenständig gegenüber dem Mandanten ab.

Die Mitglieder einer Bürogemeinschaft haften nicht für die Tätigkeit der anderen Mitglieder! Unter den einzelnen Anwälten besteht eine Schweigepflicht, was die Mandate und Mandanten angeht. Diese Merkmale unterscheiden sie von der Sozietät. Der Zweck der Bürogemeinschaft ist die gemeinsame Nutzung von Arbeitsmitteln (beispielsweise Räumen und technischen Einrichtungen) und von Personal ohne Aufgabe der eigenen Selbständigkeit.

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Tel    033234 – 69 20 53
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(auch außerhalb der Bürozeiten)

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