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Tierrecht

Das Tierrecht ist als solches weder rechtlich definiert noch handelt es sich um ein eigenständiges Rechtsgebiet. Vielmehr werden hierrunter alle Rechte in Verbindung mit Tieren umfasst.

Häufige Fragestellungen in diesem Bereich sind z.B.:

  • In welchen Fällen haftet ein Züchter/Verkäufer eines Tieres für gesundheitliche Erkrankung oder sonstige Mängel des verkauften Tieres?
  • Wann haftet ein Tierarzt?
  • Wann haftet ein Tierhalter für die von seinem Tier verursachten Schäden? (z.B. bei einem Hundebiss, Pferdeunfall, Verkehrsunfall mit einem Hund etc.)
  • In welchem Umfang haftet ein Tierhüter? (z. B. Tierpension, Hundeausführer oder Tiersitter)
  • Was kann ein Hundehalter tun, wenn nach einem Beissvorfall die Ordnungsbehörde seinen Hund als gefährlich einstuft und einen Wesenstest, Maulkorbzwang, Leinenzwang oder andere weitere Auflagen anordnet?
  • Inwiefern haftet ein Hundetrainer und/oder die Hundeschule?
  • Welche Regelungen und behördlichen Auflagen muss ein Tierschutzverein in seiner Tierschutzarbeit beachten?
  • Welche rechtlichen Probleme können bei einer Vereinsgründung entstehen? Wann ist ein Verein gemeinnützig?

In all diesen Fragen berate ich Sie kompetent und zuverlässig.

© Copyright 2022 Rechtsanwältin Ursula Müller

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