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Erbrecht

Im Bereich des Erbrechts sind die Probleme sehr vielschichtig, da neben den erbrechtlichen Regelungen u.a. auch bewertungsrechtliche, familienrechtliche, gesellschaftsrechtliche und erbschaftssteuerliche Fragen eine Rolle spielen. Es ist daher ratsam bereits vor dem Tode entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich; sei es die Gestaltung eines Testaments bzw. letztwilliger Verfügungen oder der Entwurf von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen bis hin zur Beratung von Unternehmensnachfolgen.

Nach dem Tode bin ich gerne als Testamentsvollstreckerin oder als Beraterin bei Fragen der Erbauseinandersetzung, z.B. bei Fragen der Testamentsauslegung, bei der Feststellung der Erben, der Erbmasse und der anschließenden Abwicklung der Erbschaft selbst; ebenso wie die Durchsetzung oder Abwehr von Auskunfts-, Erb-, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen oder der Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen für Sie da.

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