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Kosten

Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich in der Regel und sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich für die Bemessung der Gebühren ist hierbei der sogenannte Streitwert bzw. Gegenstandswert - dies ist der Geldwert, der dem Streitfall zugemessen wird.

Da die Kosten für den Mandanten ein wichtiges und sensibles Thema darstellen, werde ich diese vor der Beauftragung mit dem Mandanten offen besprechen.

Auf nachfolgenden Seiten finden Sie Antworten auf folgende Fragen:

Was kostet eine Erstberatung?

Welche Kosten entstehen bei einer anwaltlichen Vertretung?

Was ist eine Anwalts-Flatrate?

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Kann ich Beratungshilfe erhalten?

Kann ich Prozesskostenhilfe erhalten?

Muss ich auch die Kosten des Gegners zahlen?

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