Wer verliert, zahlt!
In zivilrechtlichen Angelegenheiten ist es in der Regel so, dass diejenige Partei die Kosten (des eigenen Anwalts, des Gerichts und des gegnerischen Anwalts) tragen muss, die verliert. Gewinnt oder verliert eine Partei nicht vollständig, können die Kosten anteilig verteilt werden.
Eine Ausnahme hiervon sind Verfahren bei den Arbeitsgerichten. Dort trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre Kosten selbst.