Vergütungsvereinbarung
Grundsätzlich wird die anwaltliche Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Jedoch kann nicht nur für die Erstberatung eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden, sondern grundsätzlich für alle Bereiche der anwaltlichen Tätigkeit. Insbesondere bei hohen Streitwerten kann dies sinnvoll sein. Auch die Art (Beschränkung auf einen Tätigkeitsbereich oder Fall) und die Berechnungsgrundlage (z.B. nach Stunden- bzw. Tagessatz oder nach Pauschale) der Vergütungsvereinbarung sind frei gestaltbar. Sollten Sie daran Interesse haben, sprechen Sie mich gerne darauf an.
Rahmenvereinbarung
Im Bereich des Forderungsmanagements (Inkassomandate) haben Unternehmen und Vereine die Möglichkeit eine Rahmenvereinbarung mit mir abzuschließen, in der für eine Vielzahl von Einzelfällen die Rahmenkonditionen festgelegt werden, abzuschließen.