Erstberatung
Die Vergütung für eine juristisch fundierte Erstberatung richtet sich nach § 34 RVG. Danach soll auf eine Vergütungsvereinbarung zwischen Mandant und Rechtsanwalt hingewirkt werden, die dann Grundlage für die Vergütungshöhe ist. Ist keine Vergütungsvereinbarung getroffen worden, hat der Anwalt einen Anspruch auf eine übliche Vergütung, deren Höhe für das Erstberatungsgespräch auf maximal 249,90 Euro brutto (inkl. MwSt. und Auslagen) beschränkt ist. Diese Beschränkung gilt jedoch nur für Verbraucher, nicht jedoch für Unternehmer oder Selbstständige.